• Die ergotherapeutische Behandlung ist eine Pflichtleistung  der Unfallversicherungen und Krankenkassen.
  • Ein erster Kontakt kann durch die Patientin/ den Patienten direkt aufgenommen werden. 
  • Die definitive Anmeldung muss jedoch durch die Ärztin/den Arzt erfolgen über eine Verordnung erfolgen. 


Das Formular "Verordnung für Ergotherapie" kann beim Ergotherapie-Verband Schweiz EVS oder nachfolgend herunter geladen werden.  

 

 

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Verordnung Ergotherapie.pdf
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