Ein erster Kontakt kann durch die Patientin/den Patienten direkt aufgenommen werden.
Die definitive Anmeldung muss durch die Ärztin/den Arzt erfolgen.
Das Formular "Verordnung für Ergotherapie" kann beim Ergotherapie-Verband Schweiz EVS oder nachfolgend herunter geladen werden.
Die ergotherapeutische Behandlung ist eine Pflichtleistung der Versicherungen und Krankenkassen.